Mediationsverfahren

Mediationsverfahren

Mit mut in fünf Schritten zum Erfolg

Kontaktaufnahme und Überblick in der Vorphase

In der Vorphase beschließen die Konfliktparteien, einen Mediator einzuschalten. Sie nehmen Kontakt zu mir auf und ich leite die entsprechenden Schritte für ein Mediationsverfahren ein. Dazu verschaffe ich mir einen Überblick über die Konfliktlage, führe Vorgespräche mit den am Konflikt beteiligten Personen, sehe eventuell vorliegende Gutachten ein und nehme – falls erforderlich – Ortsbesichtigungen vor.

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Einleitung der Mediation

Der nächste Schritt ist die Information aller Beteiligten über Ablauf und Verfahren der Mediation. Es ist mir ein Anliegen, allen Teilnehmern Sicherheit und Vertraulichkeit zu vermitteln. Gemeinsam mit Ihnen werden Regeln der Zusammenarbeit vereinbart.

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Darstellung der Sichtweisen aller Parteien

Zu Beginn des eigentlichen Mediationsverfahrens erhalten die einzelnen Konfliktparteien ausreichend Zeit, ihre Sichtweisen des Konflikts darzustellen. Es ist meine Aufgabe, die jeweiligen Statements zusammenzufassen, zu spiegeln oder diese zu hinterfragen.

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Sammeln von Lösungsmöglichkeiten

Nun werden wir den Konflikt aktiv bearbeiten. Ich werde die Konfliktparteien ermuntern, alle Hintergründe und Interessen darzulegen. Im Anschluss suchen die Konfliktparteien – von mir moderiert – nach einer Lösung.

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Übereinkunft

Liegen alle Lösungsvorschläge und alle Argumente auf dem Tisch, wird eine einvernehmliche Lösung mit anschließender Vereinbarung getroffen. Dies wird schriftlich festgehalten.

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Nachschau

In einem späteren Bilanzgespräch kann geklärt werden, ob die Vereinbarung für die Konfliktparteien tragbar war oder modernisiert werden muss.

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Kosten eines Mediationsverfahrens

Die Kosten eines Mediationsverfahrens hängen vom Umfang des Konflikts, der Anzahl der Konfliktparteien und der Dauer des Mediationsverfahrens ab. Jeweils vor Beginn des Verfahrens werden die Kosten der Mediation vereinbart. Üblicherweise übernehmen die Konfliktparteien die Kosten paritätisch. Die Abrechnung erfolgt nach Stundensätzen oder nach Halbtages- oder Tagespauschalen. Häufig werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

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